Problem: Nachweis für Prüfung
Betreiber elektronischer Kassensysteme sind gesetzlich dazu verpflichtet, Kassendaten über den gesamten aufbewahrungspflichtigen Zeitraum von 10 Jahren, unveränderbar zu archivieren und diese im Falle einer Prüfung unverzüglich in maschinell les- und auswertbarer Form zur Verfügung zu stellen. Bei Nichtbeachtung der Anforderungen können empfindliche Strafen drohen.
Lösung: AKO Kassenarchiv
Durch eine Archivierung der Kassendaten im AKO Kassenarchiv werden die Daten revisionssicher gespeichert und können jederzeit im gesetzlich vorgeschriebenen Format DSFinV-K bereitgestellt werden.